AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der fiberquant GmbH (im Folgenden kurz Fiberquant) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren von Fiberquant in der jeweils geltenden Fassung, die im Geschäftslokal aufliegt oder auf der Website www.leminabox.at ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass Fiberquant nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Fiberquant ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Fiberquant nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von im Onlineshop oder im sonstigen Fernabsatzwege von Fiberquant angebotenen glutenfreien Lebensmitteln. Die von Fiberquant angebotenen Boxen beinhalten insgesamt 25 bis 35 glutenfreie Produkte/Lebensmittel. Angeboten werden Boxen verschiedenen Inhaltes, jedoch kann der Kunde nur zwischen den angebotenen Boxen wählen; eine individuelle Zusammensetzung des Inhaltes der Boxen nach den Wünschen des Kunden ist nicht möglich.
Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website zu finden sind oder von Fiberquant bekanntgegeben werden sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen, sowie gleichzeitig durch Auswahl des entsprechenden und ausgewiesenen Feldes zu bestätigen, dass dieser die AGB von Fiberquant gelesen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt.
Die Bestätigung, die dem Kunden per E-Mail automationsunterstützt übermittelt wird, stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Angebotseingangs bei Fiberquant. Die Annahme des vom Kunden auf diesem Wege übermittelten Angebotes erfolgt durch Absenden der kaufgegenständlichen Ware oder durch schriftliche Erklärung seitens Fiberquant.
Annäherungen von Kunden auf persönlichem Wege, sowie über Telefon oder E-Mail stellen keine Angebote im Rechtssinn dar, sondern sind lediglich Interessensbekunden an den Leistungen von Fiberquant. Diesfalls behält sich Fiberquant die Legung eines Angebotes ausdrücklich vor, welches dem Kunden in der Folge unter Anschluss bzw. Beilage der AGB von Fiberquant ausgefolgt wird, sodass dieser über die Annahme des Angebotes entscheiden kann. Die Annahme des derart gelegten Angebotes erfolgt durch Berichtigung des in diesem ausgewiesenen Betrages bzw. durch Berichtigung der ersten Zahlungsrate (Abonnement).
Erteilte Aufträge können von Fiberquant innerhalb von acht Tagen ab Auftragserteilung grundlos storniert werden; bereits erfolgte Zahlungen werden an den Kunden rückerstattet.
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Preise
Alle von Fiberquant genannten Preise sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Alle von Fiberquant gegenüber Unternehmern genannten Preise, mit Ausnahme des Online-Shops, sind exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Auf der Website angeführte Preise sind stets inkl. USt zu verstehen. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
Fiberquant ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von Fiberquant angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert..
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises; im Falle des Abschlusses eines Abonnements zur Zahlung des monatlichen Entgelts.
Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden.
4. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Bei Verträgen zwischen Fiberquant und Unternehmern können abweichende Fälligkeiten und Zahlungsfristen auch individuell vereinbart werden.
Als Zahlungsmittel im Onlineshop werden ausschließlich akzeptiert: Kreditkarte, PayPal, und Klarna und ist der gesamte Kaufpreis sogleich fällig und zu entrichten. Die Begleichung des Kaufpreises bei Lieferung (Übergabe Zug um Zug) kann im Einzelnen vereinbart werden.
Im Rahmen des Verkaufs außerhalb des Onlineshops kann das Zahlungsmittel individuell vereinbart werden, wobei die Währung stets EURO ist. Wird kein besonderes Zahlungsmittel vereinbart, so ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
Hinsichtlich Verträge zwischen Fiberquant und Unternehmern kann das Zahlungsmittel stets auch individuell vereinbart werden.
Bei Abschluss eines Abonnements hat der Kunde Fiberquant eine geeignete Bankverbindung bekanntzugeben, von welcher das monatlich zu entrichtende Entgelt mittel Bankeinzug eingezogen werden kann. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss ausdrücklich, dass Fiberquant zum Einzug der monatlich geschuldeten Entgelte von dem vom Kunden namhaft gemachten Bankkonto berechtigt ist. Ist der Bankeinzug von dem vom Kunden angegebenen Bankkonto nicht möglich, so hat der Kunde das Entgelt monatlich selbstständig auf das Konto von Fiberquant anzuweisen. Das erste monatliche Entgelt ist sogleich mit Vertragsabschluss fällig; das Entgelt für die darauffolgenden Monate periodisch am selben Tag (wie der Tag des Vertragsabschlusses) des jeweiligen Monats; gibt es diesen Tag im jeweiligen Monat nicht, so ist es in diesen Monaten der Monatsletzte, an welchem der Betrag fällig ist.
Bei Zahlungsverzug ist Fiberquant berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für Fiberquant entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5. Lieferung, Überlassung und Abonnement
Wird die Lieferung der Waren vereinbart, so erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Fiberquant haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Vereinbarung der Lieferung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an Fiberquant zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch Fiberquant oder den ausführenden Lieferdienst angemessene Zeit zuvor angekündigt.
Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist kann auch mehr als einen Monat betragen.
Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von Fiberquant nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist Fiberquant berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
Lieferungen ins europäische Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei - insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land - alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.
Verweigert der Kunde die Annahme, so ist Fiberquant von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall der Verzögerung der Leistung durch Fiberquant ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Die Lieferung an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises bzw. nach Bezahlung des ersten monatlichen Entgelts (Abonnement).
Schließt der Kunde eines der von Fiberquant angebotenen Abonnements ab, so erhält der Kunde monatlich das ausgewählte Produktpaket durch Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse, wobei ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich nicht zugesagt wird.
Hat der Kunde ein Abonnement abgeschlossen und ist ein Bankeinzug von dem vom Kunden gegenüber Fiberquant bekanntgegebenen Bankkonto nicht möglich, so ist Fiberquant von jeglicher Leistungspflicht entbunden, solange nicht sämtliche fällige Zahlungen vollständig beglichen sind.
6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von Fiberquant.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
Im B2B-Bereich gilt Folgendes: Fiberquant behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
7. Gewährleistung, Haftungsausschluss und Laufzeit bzw. Beendigung des Abonnements
Fiberquant leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos ident sind mit den gelieferten Waren.
Wird die Zustellung der Waren vereinbart und werden diese beim Transport beschädigt, so trifft den Kunden die Obliegenheit dies umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit Fiberquant aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern Fiberquant nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.
Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Im B2B-Bereich gilt ferner, dass der Kunde zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum und wegen Verkürzung über die Hälfte nicht berechtigt ist.
Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen Fiberquant sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen Fiberquant. Im Falle der Weitergabe von Produkten durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar einschließlich dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von Fiberquant zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt.
Der Kunde kann das Abonnement für eine Dauer von 3, 6 oder 12 Monaten abschließen. Bei dem Abonnement handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches, auf die jeweilige Dauer (3, 6 oder 12 Monate) befristet ist. Entscheidet sich der Kunde dazu, dass Abonnement über die vereinbarte Dauer hinaus nicht fortsetzen zu wollen, so ist das Abonnement vom Kunden zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich (per E-Mail oder postalisch) aufzukündigen. Unterlässt der Kunde die Aufkündigung zum Ablauf der Laufzeit des Abonnements, so wird dieses um die ursprüngliche Laufzeit (3, 6 oder 12 Monate) automatisch verlängert. Im Rahmen einer jeden solchen Verlängerung kann der Kunde das Abonnement zum Ablauf der neuerlichen Laufzeit schriftlich (per E-Mail oder postalisch) aufkündigen; unterlässt der Kunde dies abermals, so verlängert sich das Abonnement erneut um die ursprüngliche Laufzeit. Dieser Vorgang wiederholt sich im Falle des Ausbleibens der Aufkündigung durch den Kunden beliebig oft. Für eine Beendigung des Abonnements durch Fiberquant gelten diese Ausführungen sinngemäß. Das Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund ist beiden Vertragsteilen unbenommen.
8. Widerruf/Rücktrittsrecht
Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von Fiberquant iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, Fiberquant mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an:
Am Arlandgrund 49
8045 Graz
info@leminabox.at
Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat Fiberquant die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von Fiberquant so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.
Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:
fiberquant GmbH
Am Arlandgrund 49
8045 Graz
Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen für Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn diese nach der Lieferung entsiegelt werden; dies betrifft insbesondere sämtliche von Fiberquant vertriebenen Lebensmittel.
9. Datenschutz
Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Fiberquant macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Fiberquant automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
10. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Fiberquant.
Vertragssprache ist Deutsch.
Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Fiberquant sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
11. Information außergerichtliche Streitbeilegung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
12. Schlussbestimmungen
Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Beruft sich ein Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses auf die Einbeziehung eigener AGB, so gelten für den Fall, dass diese mit den AGB von Fiberquant im Widerspruch stehen, die jeweiligen Bestimmungen der AGB von Fiberquant als Vertragsinhalt.